Wie fischen für Einführung und Fischertechniken s. unten
Fischen ohne Patent
Das Fischen im Murtensee ist ohne Patent gestattet:
• mit einer schwimmenden Angel, die mit einem festsitzenden Schwimmer und einem einfachen Angelhaken versehen ist, und zwar vom Ufer aus, im Wasser stehend oder von einem Wasserfahrzeug aus;
• für Kinder unter 14 Jahren auch mit der Gambe oder mit der Wurfangel vom Ufer oder Boot aus. Wenn das Kind vom Boot aus fischt, muss es von einem Patentinhaber begleitet sein.
Fischen mit Patent
Für die übrigen Fischerei-Arten benötigen Sie ein Patent. Dieses ist erhältlich beim Oberamt Murten (im Schloss). Es kann als Ganzjahrespatent oder Tagespatent gelöst werden. Hier sind auch die gültigen Fischereivorschriften (Konkordat und Reglemente) erhältlich.
Das Tagespatent für den Murtensee ist erhältlich
- Auf dem Oberamt Murten (Schloss)
- Neu per Internet auf virtuellem Schalter Kant. FR egov.fr.ch Anleitung dazu hier
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